Aufgrund der aktuellen Vorgaben des Terminservicegesetzes haben wir die Organisation unserer Terminvergabe angepasst.
Wir bieten täglich eine offene Sprechstunde an. In diesem Zeitraum können Sie unsere Praxis auch ohne vorherige Terminvereinbarung aufsuchen.
Bitte beachten Sie, dass es während dieser offenen Sprechzeiten zu Wartezeiten kommen kann. Außerdem ist die Anzahl der möglichen Behandlungen in diesem Zeitraum begrenzt. Bei einem sehr hohen Patientenaufkommen kann es daher vorkommen, dass wir nicht alle Patienten sofort behandeln können und einen späteren Termin anbieten müssen.
Eine weitere Möglichkeit für eine zeitnahe Behandlung besteht mit einer Dringlichkeitsüberweisung Ihres Hausarztes. Wenn Ihr Hausarzt Sie als sogenannten Hausarztvermittlungsfall (HAV) überweist, können wir häufig auch kurzfristig einen Termin außerhalb unserer regulären Kapazitäten ermöglichen. Mit einer entsprechenden Überweisung haben Sie die Möglichkeit, einen Termin in unserer allgemeinen Sprechstunde zu vereinbaren und dadurch die offene Akutsprechstunde zu umgehen.
Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihren Hausarzt.
[Für den Hausarzt: Gebührenordnungsposition 03008 – Betriebsstättennummer (BSNR: 180752500)]
Weitere Termine können wie gewohnt für unsere allgemeinen Sprechzeiten vereinbart werden – sowohl mit als auch ohne Überweisung und unabhängig davon, ob Sie bereits Patient bei uns sind oder erstmals unsere Praxis aufsuchen.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.
praxis@oc-dortmund.de